Dr. phil.
Jan Wohlgemuth
Linguist
  

Akademische Prüfungen und Gutachten

Allgemeine Hinweise

Meine Prüfungsberechtigung in Münsterumfasst sämtliche germanistischen Studiengänge mit Ausnahme von Promotionsverfahren und MA-Abschlussarbeiten. Als koordinator im Studiengang DaF bin ich befugt, Prüfungszulassungen auszustellen, jedoch nicht als Examensprüfer zugelassen. In verwandten Studiengängen, insbesondere jedoch in der Allgemeinen Sprachwisenschaft, bzw. bei interdisziplinären Examensarbeiten ist es unter Umständen auch möglich, dass ich an Prüfungsverfahren anderer Institute bzw. Studiengänge mitwirke, dies ist jedoch mit den jeweiligen Institutsleitungen und Prüfungsämtern zu klären! Mit Beendigung meiner Tätigkeit in Münster erlischt meine Prüfungsverpflichtung. In Einzelfällen und nach persönlicher Abspreche bin ich aber bereit, auch nach dem 30.09.2013 noch MAP und Examensarbeiten zu stellen.

Meine Prüfungsberechtigung an der Uni Leipzig umfasste Zwischen- und Examensprüfungen im Studienbereich III des auslaufenden Magisterstudiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft bzw. die Bereiche Sprachtypologie und Ethnolinguistik den Bachelor- und Masterstudiengängen Linguistik für Mündliche Prüfungen, Klausuren und Examensarbeiten. Ich habe keine Prüfungs- oder Mitwirkungsberechtigung in Promotionsverfahren. Durch die Beendigung meiner Lehrtätigkeit am InfL nehme ich auch keine neuen Kandidaten in Leipzig mehr an. Tut mir Leid.

Da ich viel Wert darauf lege, "meine" Kandidaten auch wirklich zu betreuen und mich auch selbst über jede erfolgreiche Prüfung freue, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich – so lange ich das kann und darf – keine "Massenabfertigung" betreiben mag und deswegen ein paar ganz konkrete Ansprüche an Sie stelle:
  1. Für alle Prüfungsverfahren empfiehlt sich eine rechtzeitige Absprache sowohl des zeitlichen wie thematischen Rahmens. Verlassen Sie sich bitte nicht blind darauf, dass ich zu bestimmten Zeitpunkten in zukünftigen Semestern vor Ort bin, zur Verfügung stehe oder Zeit für Konsultationen habe. Außerdem habe ich als freiberufliche Honorarkraft den Vorteil, dass ich bei Erreichen meiner Belastungsgrenze in einem Semester weitere Prüfungsbeteiligungen schlichtweg ablehnen kann.
  2. Grundsätzlich nehme ich nur Kandidaten an, die ich bereits persönlich aus meinen Lehrveranstaltungen kenne, idealerweise haben Sie auch bereits einmal einen Leistungsnachweis bei mir erworben. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind natürlich möglich, bedürfen aber einer persönlichen Absprache in meiner Sprechstunde.
  3. So weit nichts anderes vereinbart ist, ist gemäß Prüfungsordnung Prüfungssprache Deutsch. Ich bin gerne bereit, auch auf Englisch zu prüfen, dies muss jedoch vorab von Ihnen beim Prüfungsamt beantragt werden!
  4. Kollaboration: So weit es mir möglich ist, kümmere ich mich bei mündlichen Prüfungen um einen Beisitzer und bei Klausuren um einen Zweitkorrektor; sollten Sie hier besondere Wünsche haben, obliegt es Ihnen, Termine und Dozenten zu koordinieren! Bei Examensarbeiten müssen Sie sich grundsätzlich selbst um Erst- und Zweitgutachter kümmern.

Die Prüfungsordnungen sehen die Möglichkeit von Gruppenprüfungen bzw. gemeinsam abgefassten Examensarbeiten ausdrücklich vor. Die Hinweise auf dieser Seite gelten entsprechend für alle Beteiligten.

Modulabschlussprüfungen

Zu Modulabschlussklausuren nehme ich prinzipiell alle Kandidaten an, sofern diese nicht zuvor durch Täuschungsversuche o.ä. mein Vertrauen verwirkt haben. Je nach Seminar und persönlichen Vorlieben stelle ich Klausuren unterschiedlichen Individualisierungsgrades. Für alles Weitere siehe "Examensklausuren".

Mündliche Prüfungen

Das Oberthema der Prüfung ist in der Regel durch die Studien- bzw. Prüfungsordnungen vorgegeben bzw. auf Studienbereiche oder Module eingegrenzt. Sie können und sollten jedoch mit mir genauere Themenbereiche absprechen, grob gerechnet jeweils einen Themenbereich für 10 Minuten Prüfung. Sie haben die Wahl, ob wir ein reines "Wissensquiz" veranstalten oder eher eine Fachdiskussion:  
Erfahrungsgemäß eignet sich die Fachdiskussion eher für Kandidaten der Examensprüfung und weniger für Zwischenprüfungen, aber die Wahlmöglichkeit steht jedem Kandidaten für jede Prüfung offen.

Examensklausuren

Ähnlich wie bei den mündlichen Prüfungen gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten, wie die Klausur angelegt sein kann. Das Erstellen einer "Wissensquiz"-Klausur ist für mich allerdings weitaus arbeitsaufwändiger, was einen direkten Einfluss darauf hat, wie ungerne ich solche Klausuren zu stellen bereit bin. Insofern tendiere ich eher zu einer Klausur in Essayform, bei der Sie zu einem vorab abgesprochenen Themenbereich anhand einiger von mir gestellter Leitfragen einen durchgängigen Text schreiben.

Examensarbeiten

Wenn ich Ihre Examensarbeit betreuen oder (zweit)begutachten soll, wenden Sie sich bitte erst an mich und dann ans Prüfungsamt! Über das Thema der Arbeit sollten Sie sich bereits vor unserer ersten Besprechung schon ein paar Gedanken gemacht haben. Ich habe zwar ein paar Themenvorschläge "in der Retorte", aber erfahrungsgemäß haben Kandidaten mehr Freude an selbst gewählten Themen.

Examensarbeiten sind prinzipiell betreute Arbeiten, die Sie nicht in absoluter Isolation anfertigen (sollten). Die Erfahrung zeigt, dass im Alleingang verfasste Arbeiten deutlich häufiger formale und inhaltliche Defizite in einem Ausmaß aufweisen, das eine Benotung in der schlechteren Hälfte der Notenskala nach sich zieht. Nutzen Sie daher im eigenen Interesse die Betreuung auch. Die Initiative hierzu muss allerdings von Ihnen ausgehen!

Gutachten für Stipendien o.ä.

Sofern ich als nichthabilitierter Dozent für das benötigte Gutachten überhaupt in Frage komme (lesen Sie dazu bitte die entsprechenden Hinweise der jeweilgen Gutachtenempfänger, bevor Sie sich an mich wenden!), schreibe ich Ihnen entsprechende Texte unter folgenden Bedingungen:
  1. Ich habe mindestens 30 Tage Zeit zur Abfassung des Gutachtens;
  2. Sie haben bei mir innerhalb der letzten vier Semester vor dem Gutachtensdatum mindestens eine (bestandene!) Seminarleistung erworben oder innerhalb desselben Zeitraums bei mir mindestens eine Komponente der Examensprüfungen abgelegt.
Für die Einsichtnahme in Gutachten zu Examensarbeiten und Modulabschlussprüfungs-Klausuren gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungsämter. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens bin ich gerne bereit, mit Ihnen meine Evaluation und Korrekturen zur Examensarbeit zu besprechen. Hinsichtlich Gutachten für dritte Stellen gelten unter Umständen andere Regelungen der Vertraulichkeit, an die Sie und ich gebunden sind.