Akademische Prüfungen und Gutachten
Allgemeine Hinweise
Meine
Prüfungsberechtigung in Münsterumfasst
sämtliche germanistischen Studiengänge mit Ausnahme von
Promotionsverfahren und MA-Abschlussarbeiten. Als koordinator im
Studiengang DaF bin ich befugt,
Prüfungszulassungen auszustellen, jedoch nicht als Examensprüfer
zugelassen. In verwandten Studiengängen, insbesondere jedoch in der
Allgemeinen Sprachwisenschaft, bzw. bei
interdisziplinären Examensarbeiten ist es unter Umständen auch möglich,
dass ich an Prüfungsverfahren anderer Institute bzw. Studiengänge
mitwirke, dies ist jedoch mit den jeweiligen Institutsleitungen und
Prüfungsämtern zu klären! Mit Beendigung meiner Tätigkeit in Münster
erlischt meine Prüfungsverpflichtung. In Einzelfällen und nach
persönlicher Abspreche bin ich aber bereit, auch nach dem 30.09.2013
noch MAP und Examensarbeiten zu stellen.
Meine
Prüfungsberechtigung
an der Uni Leipzig umfasste Zwischen- und Examensprüfungen im
Studienbereich III des auslaufenden
Magisterstudiengangs Allgemeine
Sprachwissenschaft bzw. die Bereiche
Sprachtypologie
und
Ethnolinguistik den
Bachelor- und
Masterstudiengängen Linguistik für
Mündliche
Prüfungen,
Klausuren und
Examensarbeiten.
Ich habe
keine
Prüfungs- oder Mitwirkungsberechtigung
in Promotionsverfahren. Durch die Beendigung meiner Lehrtätigkeit
am InfL nehme ich auch keine neuen Kandidaten in Leipzig mehr an. Tut
mir Leid.
Da ich viel Wert
darauf lege, "meine" Kandidaten auch wirklich zu betreuen und mich auch
selbst über jede erfolgreiche Prüfung freue, haben
Sie bitte Verständnis dafür, dass ich – so lange ich das
kann und darf – keine "Massenabfertigung" betreiben mag und deswegen
ein paar ganz konkrete Ansprüche an Sie stelle:
- Für alle Prüfungsverfahren empfiehlt sich eine rechtzeitige Absprache sowohl
des zeitlichen wie thematischen Rahmens. Verlassen Sie sich bitte nicht
blind darauf, dass ich zu bestimmten Zeitpunkten in
zukünftigen Semestern vor Ort bin, zur Verfügung stehe oder Zeit für
Konsultationen habe. Außerdem habe ich
als freiberufliche Honorarkraft den Vorteil, dass ich bei Erreichen
meiner Belastungsgrenze in einem Semester weitere Prüfungsbeteiligungen
schlichtweg ablehnen kann.
- Grundsätzlich nehme ich nur Kandidaten
an, die ich bereits persönlich aus meinen Lehrveranstaltungen kenne,
idealerweise haben
Sie auch bereits einmal einen Leistungsnachweis bei mir erworben.
Ausnahmen von diesem Grundsatz sind natürlich möglich, bedürfen
aber einer persönlichen Absprache in meiner Sprechstunde.
- So weit nichts anderes vereinbart ist, ist gemäß Prüfungsordnung Prüfungssprache
Deutsch. Ich bin gerne bereit, auch auf Englisch zu prüfen, dies
muss jedoch vorab von Ihnen beim Prüfungsamt beantragt werden!
- Kollaboration:
So weit es mir möglich ist, kümmere ich mich bei
mündlichen Prüfungen um einen Beisitzer und bei Klausuren um
einen Zweitkorrektor; sollten Sie hier besondere Wünsche haben,
obliegt es Ihnen, Termine und Dozenten zu koordinieren! Bei
Examensarbeiten müssen Sie sich grundsätzlich selbst um Erst-
und Zweitgutachter kümmern.
Die Prüfungsordnungen sehen die Möglichkeit von
Gruppenprüfungen bzw. gemeinsam
abgefassten Examensarbeiten ausdrücklich vor. Die Hinweise auf dieser
Seite gelten entsprechend für alle Beteiligten.
Modulabschlussprüfungen
Zu Modulabschlussklausuren nehme ich prinzipiell alle Kandidaten an,
sofern diese nicht zuvor durch Täuschungsversuche o.ä. mein Vertrauen
verwirkt haben. Je nach Seminar und persönlichen Vorlieben stelle ich
Klausuren unterschiedlichen Individualisierungsgrades. Für alles
Weitere siehe "
Examensklausuren".
Mündliche Prüfungen
Das Oberthema der Prüfung ist in der Regel durch die Studien-
bzw. Prüfungsordnungen vorgegeben bzw. auf Studienbereiche oder Module
eingegrenzt. Sie können und
sollten jedoch mit mir genauere
Themenbereiche
absprechen, grob gerechnet jeweils einen Themenbereich für 10
Minuten Prüfung. Sie haben die Wahl, ob wir ein reines
"Wissensquiz" veranstalten oder eher eine Fachdiskussion:
- Das "Wissensquiz"
ist die bloße Abfrage von Fachwissen (Terminologie,
Anwendung, Beispiele, etc.), wobei die genauen Themen der Fragen und
der gesamte Ablauf der Prüfung im Wesentlichen in meiner Hand
liegen.
- Die Fachdiskussion
hingegen fußt auf vorab besprochenen und von Ihnen
formulierten Thesen, die sich auf eine realistische, überschaubare
Anzahl
Literaturquellen bezieht. Wir diskutieren im freien Dialog Ihre Thesen
— eine Note gibt es nicht für die Meinungen, sondern
für die Qualität der Argumentation und die demonstrierte Fachkenntnis.
Erfahrungsgemäß eignet sich die Fachdiskussion eher
für
Kandidaten der Examensprüfung und weniger
für
Zwischenprüfungen, aber die Wahlmöglichkeit steht
jedem
Kandidaten für jede Prüfung offen.
Examensklausuren
Ähnlich wie bei den mündlichen Prüfungen
gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten, wie die Klausur
angelegt sein kann. Das Erstellen einer
"Wissensquiz"-Klausur
ist für mich allerdings weitaus arbeitsaufwändiger, was einen direkten
Einfluss darauf hat, wie ungerne ich solche Klausuren zu stellen
bereit bin. Insofern tendiere ich eher zu einer
Klausur in Essayform,
bei der Sie zu einem vorab abgesprochenen Themenbereich anhand einiger
von mir gestellter Leitfragen einen durchgängigen Text
schreiben.
Examensarbeiten
Wenn ich Ihre Examensarbeit betreuen oder (zweit)begutachten soll,
wenden Sie sich bitte
erst
an mich und dann ans Prüfungsamt! Über das
Thema der Arbeit
sollten Sie sich bereits vor unserer ersten Besprechung schon ein paar
Gedanken gemacht haben. Ich habe zwar ein paar Themenvorschläge "in der
Retorte",
aber erfahrungsgemäß haben Kandidaten mehr Freude an selbst
gewählten Themen.
Examensarbeiten
sind prinzipiell
betreute Arbeiten,
die Sie nicht in
absoluter Isolation anfertigen (sollten).
Die Erfahrung
zeigt, dass im Alleingang verfasste Arbeiten deutlich häufiger
formale und inhaltliche Defizite in einem Ausmaß aufweisen, das eine
Benotung in der schlechteren
Hälfte der Notenskala nach sich zieht. Nutzen Sie daher im eigenen
Interesse die
Betreuung auch.
Die
Initiative hierzu muss allerdings von Ihnen ausgehen!
Gutachten für Stipendien o.ä.
Sofern ich als nichthabilitierter Dozent für das benötigte Gutachten
überhaupt in Frage komme (lesen
Sie dazu bitte die entsprechenden
Hinweise der jeweilgen Gutachtenempfänger,
bevor Sie sich an mich
wenden!), schreibe ich Ihnen entsprechende Texte unter folgenden
Bedingungen:
- Ich habe mindestens 30 Tage Zeit zur Abfassung des Gutachtens;
- Sie haben bei mir innerhalb der letzten vier Semester vor dem
Gutachtensdatum mindestens eine (bestandene!) Seminarleistung erworben oder
innerhalb desselben Zeitraums bei mir mindestens eine Komponente der
Examensprüfungen abgelegt.
Für die
Einsichtnahme in Gutachten
zu Examensarbeiten und Modulabschlussprüfungs-Klausuren gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungsämter.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens bin ich gerne bereit, mit Ihnen
meine Evaluation und Korrekturen zur Examensarbeit zu besprechen.
Hinsichtlich Gutachten für dritte Stellen gelten unter Umständen andere
Regelungen der Vertraulichkeit, an die Sie und ich gebunden sind.